Mittwoch, 2. Juni 2010

Info des ASTA zum Landeskindermodell

Landeskinderregelung auf dem Müllhaufen der Geschichte

Liebe Kommiliton_innen, 

der von vielen von uns seit Jahren geführte Kampf gegen Studiengebühren hat einmal mehr etwas erreicht. Die Bremer Landeskinderregelung aus dem Jahr 2005 - nach der alle Studis ohne Erstwohnsitz in Bremen ab dem dritten Semester 500 € zahlen sollten - ist vor ca. 2 Wochen von der Bremischen Bürgerschaft abgeschafft worden. Damals wurde von studentischer Seite direkt Klage gegen das Modell erhoben, weshalb es nie angewandt worden ist.

Ganz konkret wurde das so genannte Studienkontengesetz in abgewandelter Form verlängert, sodass die Langzeitgebühren ab dem 15. Semester bestehen bleiben. Für diese gibt es aber Dank vergangener Bemühungen des AStAs eine Reihe von Ausnahmeregelung, zu denen euch die BAFöG- und Sozial Beratung im AStA beraten kann.

Brisant ist die Abschaffung des Bremer Landeskindermodells aus zwei Gründen: Zum einen war es das letzte seiner Art, nachdem Hamburg und Rheinland-Pfalz ähnliche Regelungen bereits verworfen hatten. Damit gibt es bundesweit ein Gebührenmodell weniger. Zum anderen fällt der Zeitpunkt der Abschaffung auf den Moment, in dem endlich die vom AStA finanzierte und koordinierte Klage gegen das Landeskindermodell vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. Die Abschaffung des Regelung können wir deshalb alle so interpretieren, daß die Landesregierung nicht einmal mehr selbst an die Verfassungskonformität ihres eigenen Gesetzes geglaubt hat. Schon vor einem Urteil ist das für uns Studierende über Bremen hinaus ein wichtiger, weil folgenreicher politischer Sieg.

Auch trotz der Abschaffung wird das Klageverfahren weitergehen, denn es hat mittlerweile eine noch größere Relevanz bekommen. Der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier hat dem AStA nämlich vor zwei Monaten, kurz vor seiner Amtsniederlegung, mitgeteilt, dass die Frage des Bremer Landeskindermodells nicht von der Frage nach allgemeinen Studiengebühren zu trennen wäre. Übersetzt bedeutet dies, daß das Bundesverfassungsgericht nach dem 26.1.2005, als es allgemeine Studiengebühren erst juristisch ermöglichte, diese nun zum ersten Mal kritisch überprüfen will. Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wird deshalb seit kurzem in vielen bundesweiten Institutionen und auf beiden juristischen Seiten fieberhaft gearbeitet. Näheres erfahrt ihr dazu im aktuellen Semesterrundbrief, der euch diese Woche erreichen sollte.

Über alle weiteren Entwicklungen versuchen wir euch, so umfangreich wie möglich auf dem Laufenden zu halten.


Liebe Grüße vom Referat für Hochschulpolitik (AStA Uni Bremen)
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1 Kommentar:

  1. Hallo, weiß jemand wie der Stand der Verhandlungen ist? Ich habe ja noch die leise Hoffnung meine 500 Euro aus dem WiSe 06/07 zurück zu bekommen, wenn das BVG endlich mal zu einer Entscheidung gekommen ist. Danke.

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