GEW-Stellungnahme zum 23. BAföG-Änderungsgesetz
Die GEW begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen im Detail für die Studierenden und SchülerInnen vorsieht. Die GEW kritisiert aber zugleich, dass die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen bei diesen Schritten in die richtige Richtung stehen bleiben. Notwendig wäre eine umfassende strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung nach dem BAföG:
durch eine deutlichere Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge,
durch die Herstellung der Bologna-Tauglichkeit des BAföG,
durch die schrittweise Rückführung des Darlehensanteils in
der Ausbildungsförderung zu Gunsten einer Zuschussförderung,
durch eine substanzielle Verbesserung der Förderung von SchülerInnen,
durch die Anpassung der Förderhöchstdauern an die tatsächlichen Studienzeiten.
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