Donnerstag, 4. Februar 2010

GEW: „Bundesgesetz muss Hochschulzulassung regeln!“

Frankfurt a.M. - Für ein Bundesgesetz zur Regelung der Hochschulzulassung hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ausgesprochen. „Politik darf nicht länger zuschauen, wenn die Hochschulen mit der dezentralen Steuerung der Hochschulzulassung trotz Nachbesserungen überfordert sind. Das Zulassungschaos, das bereits in fünfte Jahr geht, wird auf dem Rücken der jungen Menschen und ihrer Zukunftschancen ausgetragen. Es schreckt von der Aufnahme eines Studiums ab. Dabei braucht Deutschland deutlich mehr Akademikerinnen und Akademiker“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne am Mittwoch in Frankfurt a.M.
Er erinnerte daran, dass der Bund auch nach der Föderalismusreform die Kompetenz zur gesetzlichen Regelung der Hochschulzulassung besitze. In Studiengängen, in denen Plätze knapp sind, müssten diese zentral vergeben werden können. Es dürfe nicht der Entscheidung jeder einzelnen Hochschule überlassen bleiben, ob sie sich an einem zentralen Verfahren beteiligt. Darüber hinaus müssten sich Bund und Länder endlich auf einen leistungsfähigen „Hochschulpakt III“ verständigen, um ausreichend Studienplätze zu schaffen und damit den Numerus clausus (NC) zu überwinden. Nur so könne ein Mangel an wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften verhindert werden.

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