Bremen. Was darf ein Stifter - und was nicht? Der Bremer Weltraumkonzern OHB hat die Änderung der Zivilklausel der Bremer Universität zur Bedingung für eine Stiftungsprofessur gemacht. Ein legitimes Anliegen? Ja, meint der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. In der vergangenen Woche legte er einen Verhaltenskodex vor.
http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Wirtschaft/430061/Was-ein-Stifter-an-der-Uni-darf.html
Donnerstag, 18. August 2011
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