Donnerstag, 14. April 2011

GEW: "Bund muss freien Masterzugang sichern"

Bildungsgewerkschaft stellt Rechtsgutachten zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor

Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag gemahnt, den freien Zugang zum Masterstudium gesetzlich zu garantieren. "Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, um den Zugang zum Masterstudium zu regeln. Er sollte jetzt eingreifen, damit alle Studierenden selbst entscheiden können, ob sie ihr Studium nach dem Bachelor mit dem Master fortsetzen", schlug das für Hochschulen verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller aus Anlass der Vorstellung eines Rechtsgutachtens des Fachanwalts für Verwaltungsrecht, Wilhelm Achelpöhler, während einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin vor.

Der Bund sei nach Maßgabe des Grundgesetzes berechtigt, den freien Zugang zum Masterstudium gesetzlich zu regeln. Seine Gesetzgebungskompetenz für Hochschulzulassung und -abschlüsse schließe auch den Zugang zu einem Masterstudiengang ein. Das ist das Ergebnis der Achelpöhler-Studie, die er im Auftrag der GEW erstellt hat. Damit habe der Bund die Möglichkeit, bestehende Zugangshürden in Landeshochschulgesetzen oder Hochschulzulassungsordnungen durch ein Bundesgesetz zu beseitigen.

"Der Bund hat es in der Hand, für die uneingeschränkte Durchlässigkeit vom Bachelor- zum Masterstudium zu sorgen", erklärte Keller. "Der Bundestag muss jetzt politisch abwägen, was schwerer wiegt: das Recht der Hochschulen, sich eine kleine Elite angeblich besonders geeigneter Studierender auszusuchen, oder das Recht auf freien Masterzugang für alle und damit die Zukunftschancen einer ganzen Generation. Insbesondere solange in vielen Studienfächern wie der Lehrerbildung der Bachelor nicht berufsqualifizierend ist, wäre es verantwortungslos, Studierende gegen ihren Willen mit dem Bachelorzeugnis in der Tasche auf den Arbeitsmarkt zu schicken."

Bund und Länder forderte Keller auf, ausreichend Masterstudienplätze zu schaffen. "Bereits 2010 hatte ein Viertel aller Masterstudiengänge einen Numerus clausus (NC). 2011 wird sich die Lage verschärfen, da immer mehr Bachelorstudierende ihren Abschluss machen und ins Masterstudium drängen. Bund und Länder müssen schleunigst den 'Hochschulpakt 2020' nachbessern, damit es nicht nur für Studienanfänger, sondern auch für Masterstudierende genügend Studienplätze gibt. Deutschland braucht in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr hoch qualifizierte Fachkräfte", sagte der GEW-Hochschulexperte. Nach Berechungen der GEW ist 2011 mit rund 125.000 Bachelorabsolventen zu rechnen, 2009 waren es rund 75.000.

Info:

Das Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler kann im Internet abgerufen werden: www.gew.de/GEW_Bund_muss_freien_Masterzugang_sichern.html
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Dr. Andreas Keller

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