Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden und eine von der Bezirksregierung gegen sie verhängte Disziplinarmaßnahme wieder aufgehoben. Für die GEW ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte.
Die Beamtin aus Nordrhein-Westfalen hatte 2009 an drei Warnstreiktagen gestreikt. Die Bezirksregierung verhängte daraufhin als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro gegen sie. Dagegen hat die GEW in einem Rechtsschutzverfahren vor der Disziplinarkammer des VG Düsseldorf geklagt.
Das Gericht sieht laut Urteil vom 15. Dezember 2010 in der Disziplinarmaßnahme u. a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). (VG Düsseldorf, Az: 31 K 3904/10.O)
Wie das Streikrecht anderer Beamter - etwa von Polizisten - zu beurteilen ist, ließ das Verwaltungsgericht offen.
Die VG-Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung des Urteils hat das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zugelassen. In mehreren Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen stehen ähnliche Klagen an.
Für die GEW ist jetzt der Gesetzgeber gefordert. Die Rechtslage in Deutschland müsse den europäischen Standards angepasst werden, forderte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik. Mit Blick auf die Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die im Februar 2011 beginnt, sagte Schaad: "Wir sind sicher, dass am Ende der juristischen Auseinandersetzungen das Streikrecht für Beamtinnen und Beamte bestehen wird. Die Arbeitgeber sollten deshalb verbeamtete Lehrkräfte nicht mehr nach Gutsherrenart behandeln. Dieser Anachronismus aus vordemokratischen Zeiten muss endlich überwunden werden."
http://www.gew.de/Verbeamtete_Lehrkraefte_duerfen_straflos_streiken.html
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