Eine Bremer Gymnasiastin wollte Nachhilfeunterricht in Mathe und Deutsch nehmen. Das konnte sich ihre Familie kaum leisten und forderte einen Hartz-IV-Zuschlag. Dazu seien die Behörden bei "normalen Lernschwierigkeiten" jedoch nicht verpflichtet, urteilte das Sozialgericht Bremen.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,694260,00.html
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