Dienstag, 23. März 2010

Verfassungsgerichtsurteil: Zweitwohnungssteuer ist zulässig

Für Studenten, die bei ihren Eltern mit einem Erstwohnsitz gemeldet sind, gilt die Zweitwohnungssteuer. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht betrifft auch Beamte.

Bremen erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.1996. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 10% (effektiv ca. 10% der Nettokaltmiete).

weiterlesen:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2010-03/zweitwohnung-steuer-verfassung

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