BAföG für deutsche Studierende im europäischen Ausland schon ab dem ersten Semester
Urteil: Bisherige Bestimmungen verstoßen gegen Grundsatz der Freizügigkeit
Deutsche Studenten haben auch dann einen BAföG-Anspruch in Mitgliedsstaaten der EU, wenn sie ihr Studium nicht bereits in Deutschland begonnen haben.
Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben. Diese Bestimmung, so der EuGH, verstoße gegen den Grundsatz der Freizügigkeit (Rechtssache C-11/06). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied auf Anfrage des Verwaltungsgerichts Aachen (Rechtssache C-11/06 und C-12/06).
Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde begrüßte das Urteil: "Das ist ein guter Tag für alle BAföG-Geförderten. Der Europäische Gerichtshof macht mit seiner Entscheidung den Weg frei für mehr Mobilität der Studierenden, und das stärkt auch den europäischen Hochschulraum."
Quelle: http://bildungsklick.de/
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